KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN

Als Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben Sie und Ihr Kind das Recht auf eine zeitnahe Behandlung bei einem entsprechend qualifizierten, approbierten Psychotherapeuten, auch wenn dieser nicht über einen gesetzlichen Kassensitz verfügt. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn Sie nachweisen, dass Sie bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz nicht in absehbarer Zeit (weniger als 3 Monaten) einen Therapieplatz bekommen.

Um dies nachzuweisen müssen Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Kontaktieren Sie mind. 3-5 Psychotherapeuten mit Kassensitz und protokollieren Sie den Namen, die Adresse, Datum und Uhrzeit des Telefonats sowie die genannten Wartezeiten.

  • Auch wenn Ihnen zwar kurzfristig ein Termin in einer Sprechstunde angeboten wird, der Therapiebeginn aber erst viel später liegt, notieren sie sich dies bitte, da der tatsächliche Therapiebeginn entscheidend ist.

  • Teilen Sie Ihrer Krankenkasse schriftlich mit, dass kurzfristig kein Therapiebeginn bei einem zugelassenen Psychotherapeuten in Wohnortnähe möglich war. Legen Sie dem Schreiben Ihr Anrufprotokoll bei und bitten Sie Ihre Kasse, Ihnen im Rahmen einer angemessenen Frist (z.B. eine Woche) einen Psychotherapeuten mitzuteilen, bei dem Sie zeitnah einen Termin in Ihrer Wohnortnähe erhalten.

  • Nach Verstreichen dieser Frist verfasse Ich eine schriftliche Bestätigung zur Weitergabe an Ihre Krankenkasse, dass eine umgehende psychotherapeutische Behandlung notwendig ist und ich kurzfristig einen freien Therapieplatz anbieten kann.

  • Anschließend beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die konkrete Behandlung sowie die Erstattung der dafür notwendigen Kosten nach § 13 Absatz 3 SGB V.

Das Vorgehen mag Ihnen sehr aufwändig und verwirrend erscheinen, aber ich unterstütze Sie sehr gerne in jeder Phase des Prozesses! Kontaktieren Sie mich gerne bei Unsicherheiten und Fragen. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter folgendem Link.

Allgemeines zur Erstattung von Psychotherapie

Psychotherapie ist eine Leistung der privaten Krankenversicherungen. Es entstehen keine Kosten für privat Versicherte bei Inanspruchnahme von Psychotherapie. Sie können als privat Versicherter direkt in meine Praxis kommen, eine Überweisung vom Arzt ist für eine Psychotherapie nicht notwendig. Die Abrechnung aller psychotherapeutischen Leistungen erfolgt per Rechnung an den Versicherten, welcher die Kosten dann bei seiner Versicherung einreicht und erstattet bekommt.

Die Probesitzungen bei einer Psychotherapie

Im Erstkontakt werden Ihr Anliegen und Ihre Wünsche besprochen und Sie erhalten von mir eine Rückmeldung, ob eine verhaltenstherapeutische Psychotherapie für Sie geeignet sein kann. Nach dem Ersttermin können Sie frei entscheiden, ob sie weitere Termine in Anspruch nehmen möchten. In den weiteren sogenannten „probatorischen“ Sitzungen (insgesamt maximal 5) werden alle für Ihr Anliegen wichtigen Informationen mit Ihnen besprochen. Typischerweise sind das Informationen zu den bestehenden Symptomen, deren Verlauf, erkennbaren Einflüssen und zu lebensgeschichtlichen Erfahrungen. Hierzu können auch Fragebögen zum Einsatz kommen. Am Ende der probatorischen Sitzungen erhalten Sie eine Rückmeldung zur durchgeführten Diagnostik sowie eine Information zur bestmöglichen psychotherapeutischen Behandlung. Zu diesem Zeitpunkt besteht auch erneut die Möglichkeit zu prüfen, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut für eine Psychotherapie gut und tragfähig ist. Sie können dann frei entscheiden, ob sie eine psychotherapeutische Behandlung beginnen möchten

Einleitung einer Psychotherapie

Eine ambulante Psychotherapie muss immer bei Ihrer privaten Krankenversicherung beantragt werden. Das Antrags-Prozedere für Psychotherapie unterscheidet sich bei den verschiedenen Versicherungen und den jeweiligen Tarifen. Die Praxis unterstützt Sie bei der zügigen Abwicklung aller Formalitäten. Eine ambulante Psychotherapie findet normalerweise mit einer 50-minütigen Sitzung pro Woche statt. Die Häufigkeit der Sitzung wird jedoch immer an den Bedarf des Patienten angepasst.